Der Weg in Kürze…
…beim Sterben zu Hause
Wenn ein Mensch zu Hause stirbt, sollte zeitnah ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. In der Regel ist das der Hausarzt oder ein Notarzt. 36 Stunden darf Ihr/e Verstorbene/r noch zu Hause bleiben, wenn Sie dies wünschen. Es ist also keine Eile geboten.
Informieren Sie in den folgenden Stunden ein Bestattungsinstitut, um den weiteren Weg zu planen. Hier bekommen Sie auch Unterstützung für eine eventuelle Hausaufbahrung oder für das gemeinsame Waschen und Ankleiden des verstorbenen Menschen zu Hause.
Eventuell wollen sich Familie und Freunde noch verabschieden. Auch dies kann in dem Zeitfenster von 36 Stunden zu Hause geschehen. Alternativ oder ergänzend dazu ist eine Aufbahrung im Bestattungsinstitut in den kommenden Tagen möglich.
…beim Sterben in Klinik und Pflegeeinrichtungen
Wenn ein Mensch im Klinikum oder Pflegeheim stirbt, veranlassen diese, dass ein Arzt informiert wird, der den Tod bescheinigt.
Die Aufgabe der Angehörigen ist es, ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl zu kontaktieren.
Jede Einrichtung hat ihre eigenen Möglichkeiten und Regeln der Abschiednahme am Sterbebett.
Die Überführung der/des Verstorbenen übernimmt dann das Bestattungsinstitut.
Auf besonderen Wunsch ist es möglich, den verstorbenen Menschen noch einmal nach Hause zu überführen, um sich dort zu verabschieden.
…das gemeinsame Gespräch
In den Tagen darauf wird dann überlegt, geplant und entschieden über Erd- oder Feuerbestattung, den Ort des Gedenkens, den Ablauf der Trauerfeier, wie dazu eingeladen wird und an welchem Ort die Bestattung stattfinden soll.
Erdbestattungen finden oft in einem Zeitraum von 5–10 Tagen statt. Eine Kremation braucht ca. 5–7 Tage, bis sie durchgeführt werden kann, so dass eine Trauerfeier mit einer Urne frühestens nach gut einer Woche nach dem Sterben stattfindet.
Die Sterbeurkunden besorgt das Bestattungsinstitut beim Standesamt. Mit diesen können dann Abmeldungen von Renten und Versicherungen getätigt werden. Das dauert in der Regel 4–5 Werktage.